Heizöl in der Nebenkostenabrechnung: Tankbestand richtig abrechnen
Zuletzt aktualisiert: 10.08.2026
Gas und Fernwärme machen es dem Abrechner leicht: Der Versorger liest ab, die Jahresrechnung nennt den Verbrauch, fertig. Heizöl nicht. Beim Öl kauft man auf Vorrat — und damit fallen Einkauf und Verbrauch auseinander. Wer im November den Tank für 4.000 € füllen lässt, hat davon im laufenden Abrechnungsjahr vielleicht erst ein Viertel verheizt. Genau hier entsteht einer der häufigsten Fehler in Heizölabrechnungen: Es wird der Einkauf des Jahres umgelegt statt des Verbrauchs.
Das Prinzip: Verbrauch zählt, nicht Einkauf
In die Heizkostenabrechnung gehören die Kosten des Öls, das im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbraucht wurde. Die Menge ermitteln Sie über eine einfache Bestandsrechnung:
Anfangsbestand + Zukäufe − Endbestand = Verbrauch
Dafür brauchen Sie drei Zahlen: den Tankinhalt zu Beginn des Abrechnungsjahres (das ist der Endbestand des Vorjahres), die Liefermengen laut Rechnungen — und den Tankinhalt am Ende des Jahres, abgelesen oder gepeilt. Diese Ablesung zum Jahresende ist der Schritt, der gern vergessen wird; tragen Sie sich den Termin am besten fest ein.
Die Preisfrage: Mischpreis oder FIFO
Die Menge allein genügt nicht — das verbrauchte Öl muss auch bewertet werden. Und weil die Zukäufe des Jahres selten alle zum selben Preis erfolgten, braucht es eine Methode:
- Gewogener Durchschnitt (Mischpreis): Der Wert des Anfangsbestands und aller Zukäufe wird zusammengezählt und durch die Gesamtmenge geteilt. Jeder verbrauchte Liter kostet dann diesen Mischpreis. Das ist die einfachste und robusteste Methode.
- FIFO („first in, first out“): Das älteste Öl gilt als zuerst verbraucht. Der Verbrauch wird der Reihe nach aus den ältesten Beständen bepreist; im Tank verbleiben rechnerisch die jüngsten Lieferungen.
Beide Methoden sind anerkannt. Wichtiger als die Wahl ist die Kontinuität: Wer jedes Jahr die Methode wechselt, je nachdem, was gerade günstiger aussieht, provoziert Einwendungen — und rechnet über die Jahre trotzdem nicht mehr heraus, denn was der eine Ansatz früher verbucht, holt der andere später nach.
Ein Beispiel mit echten Zahlen
Ein Mehrfamilienhaus, Abrechnungsjahr = Kalenderjahr:
- Anfangsbestand 1. Januar: 2.000 Liter, bewertet mit 1.900 € (Wert aus der Vorjahresabrechnung)
- Lieferung im März: 2.500 Liter für 2.625 € (1,05 €/L)
- Lieferung im September: 1.500 Liter für 1.650 € (1,10 €/L)
- Endbestand 31. Dezember (gepeilt): 1.800 Liter
Daraus ergibt sich:
- Verbrauchte Menge: 2.000 + 2.500 + 1.500 − 1.800 = 4.200 Liter.
- Mischpreis: (1.900 € + 2.625 € + 1.650 €) ÷ 6.000 Liter = 1,0292 €/Liter.
- Heizölkosten der Abrechnung: 4.200 Liter × 1,0292 €/L = 4.322,50 €.
- Wert des Endbestands: 1.800 Liter × 1,0292 €/L = 1.852,50 € — das ist der Anfangswert der nächsten Abrechnung.
Die Kontrolle geht auf: 6.175 € Gesamtwert = 4.322,50 € Verbrauch + 1.852,50 € Restbestand. Kein Euro verschwindet, keiner wird doppelt umgelegt — genau diese Kontinuität über die Jahresgrenze macht die Bestandsrechnung glaubwürdig.
Von Litern zu Kilowattstunden und CO₂
Für zwei Pflichtangaben brauchen Sie die verbrauchte Menge noch in anderen Einheiten. Die Energiemenge ergibt sich über den Heizwert von rund 10 kWh pro Liter Heizöl — im Beispiel also etwa 42.200 kWh; dieser Wert gehört zu den Verbrauchsinformationen der Heizkostenabrechnung. Und für die CO₂-Kostenaufteilung zählt der Ausstoß der verbrauchten Menge (rund 0,266 kg CO₂ je kWh, im Beispiel gut 11 Tonnen) — auch hier wäre es falsch, einfach die Werte der Lieferrechnungen zu übernehmen, wenn ein Teil der Lieferung noch im Tank liegt.
Drei Stolperfallen aus der Praxis
- Der vergessene Endbestand. Ohne Peilung zum Stichtag lässt sich der Verbrauch nur schätzen — und Schätzungen sind angreifbar. Einmal im Jahr ablesen, mit Datum notieren, Foto machen.
- Bestandswert und Bestandsmenge vermischt. Der Endbestand muss mit demselben Preisansatz bewertet werden wie der Verbrauch. Wer die Menge mit dem billigsten Einkaufspreis herausrechnet und den Verbrauch mit dem teuersten ansetzt, rechnet sich die Abrechnung schön.
- Volle Rechnungen statt Verbrauch umgelegt. Der Klassiker, gerade nach einem günstigen Herbst-Tankstopp fürs Folgejahr. Das verschiebt Kosten zulasten der aktuellen Mieter — und fällt bei jedem Mieterwechsel auf, weil der Neue das Öl seines Vorgängers bezahlt. Mehr solcher Klassiker im Beitrag zu den häufigsten Abrechnungsfehlern.
Wie nekobo dabei hilft
nekobo führt für Heizöl (und andere Lagerbrennstoffe) ein eigenes Brennstoffkonto: Anfangsbestand, Zukäufe und Endbestand eintragen, Methode wählen (Mischpreis oder FIFO) — die App rechnet Verbrauch, Kosten und Restbestandswert cent-genau aus und trägt den Endbestand automatisch ins nächste Jahr vor. Aus der verbrauchten Menge werden zudem Energiemenge und CO₂-Werte für die Abrechnung vorbelegt. Den Rechenweg sehen Sie — und Ihr Mieter im PDF — Schritt für Schritt.
Häufige Fragen
Darf ich einfach die Heizölrechnungen des Jahres umlegen?
Nein. Umlagefähig sind die Kosten des im Abrechnungsjahr verbrauchten Öls — nicht der im Jahr gekauften Menge. Wer im Herbst den Tank für den nächsten Winter füllt, würde sonst Kosten umlegen, die wirtschaftlich ins Folgejahr gehören. Die Formel lautet: Anfangsbestand plus Zukäufe minus Endbestand gleich Verbrauch.
Wie ermittle ich den Endbestand im Tank?
Durch Ablesen oder Peilen zum Ende des Abrechnungszeitraums: mechanische oder digitale Füllstandsanzeige, Peilstab oder die Literanzeige moderner Tankanlagen. Notieren Sie den Wert mit Datum — er ist zugleich der Anfangsbestand der nächsten Abrechnung.
Mit welchem Preis bewerte ich den verbrauchten Ölbestand?
Üblich sind zwei Methoden: der gewogene Durchschnittspreis (Mischpreis aus Restbestand und allen Zukäufen) oder das FIFO-Prinzip („first in, first out“: das älteste Öl gilt als zuerst verbraucht). Beide sind anerkannt — wichtig ist, die Methode beizubehalten und den Rechenweg in der Abrechnung nachvollziehbar zu machen.
Was passiert mit dem Restbestand im Tank?
Der Endbestand wird mit seinem Wert ins nächste Abrechnungsjahr vorgetragen: Er ist dort der Anfangsbestand — mit genau dem Wert, mit dem er im Vorjahr aus der Abrechnung herausgerechnet wurde. So geht über die Jahre kein Cent verloren und keiner doppelt in die Abrechnung.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine, sorgfältig recherchierte Information für private Vermieter und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Angaben ohne Gewähr.